Der Arbeitsaufwand gibt die geschätzte Zeit an, die Lernende typischerweise für sämtliche Lernaktivitäten, wie Vorlesungen, Seminare, Projekte, praktische Arbeit, Praktika und Selbststudium, aufwenden müssen, um die festgelegten Lernergebnisse in einer formellen Lernumgebung zu erzielen (vgl. ECTS-Leitfaden 2015, S. 10, C:\Users\ADBR\Downloads\ects leitfaden 2015-gp_daily_WEB_NC- 0514068DEC_002.pdf, zuletzt besucht am 6. Januar 2026). Somit lässt sich, entgegen der Annahme der Beklagten, anhand der Angaben der Fachhochschule Luzern zu den ECTS-Punkten für das Bachelorstudium der Arbeitsaufwand in Stunden für das gesamte vierjährige Studium der Söhne des Klägers ermitteln.