2.2. Der Kläger bringt vor, die Beklagte habe für seine beiden Söhne C._____ (geboren am tt.mm.jjjj) und D._____ (geboren am tt.mm.jjjj) ab dem 20. September 2021 je eine Invalidenkinderrente zu leisten. Die Söhne würden, neben ihrer jeweiligen Anstellung zu 60 % als Informatiker, seit dem 20. September 2021 ein vierjähriges berufsbegleitendes Bachelorstudium "Information und Cyber Security" an der Fachhochschule B._____ absolvieren. Dieses Studium erfordere insgesamt 180 ECTS- Punkte, wobei 1 ECTS-Punkt einer durchschnittlichen Studienleistung von 30 Arbeitsstunden entspreche.