Der Begriff der Ausbildung im Bereich der beruflichen Vorsorge bestimmt sich nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung analog zu Art. 25 Abs. 5 AHVG, unter Berücksichtigung der in Art. 49bis Abs. 1 und 2 AHVV enthaltenen qualitativen Elemente (Urteil des Bundesgerichts 9C_543/2021 vom 20. Juli 2022 E. 6.2.1). In Ausbildung ist ein Kind, wenn es sich auf der Grundlage eines ordnungsgemässen, rechtlich oder zumindest faktisch anerkannten Bildungsganges systematisch und zeitlich überwiegend entweder auf einen Berufsabschluss vorbereitet oder sich eine Allgemeinausbildung erwirbt, die Grundlage bildet für den Erwerb verschiedener Berufe (Art. 49bis Abs. 1 AHVV).