"2.1. Verpflichtung der APK zur Gewährung je einer IV-Kinderrente an die beiden Söhne bis zum Alter 25 aufgrund des berufsbegleitenden Studiums an der Fachhochschule Luzern 2.2. Verpflichtung der APK zur Neuberechnung des versicherten Salärs von rd. CHF 113'000.00 auf Basis von 100 % 2.3. Prämienbefreiung von 20 %, d.h. ab Pensumsreduktion per 1.09.2019 aufgrund Krankheit 2.4. Verpflichtung der APK zur Zustellung der nachgeführten Pensionskassenausweise per 20.02.2018, 2019, 2020, 2021 und 2022." 2.2. Mit Klageantwort vom 4. April 2025 beantragte die Beklagte die Abweisung der Klage.