Nach Durchführung beruflicher und medizinischer Abklärungen sowie Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sprach die IV-Stelle dem Kläger mit Verfügungen vom 1. und 14. November 2022 eine ganze Invalidenrente ab dem 1. Oktober 2021 zu. Mit Rentenbescheid vom 6. März 2023 sprach die Beklagte dem Kläger eine volle Invalidenrente ab dem 1. September 2022 zu und verneinte einen Anspruch auf Kinderrenten für seine beiden Söhne. 2. 2.1. Am 13. Dezember 2024 erhob der Kläger sinngemäss Klage gegen die Beklagte und stellte folgende Rechtsbegehren: