Nachdem die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau, IV-Stelle, mit Verfügungen vom 27. und 28. März 2019 einen Anspruch des Klägers auf eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) verneint und die beruflichen Massnahmen abgeschlossen hatte, meldete sich der Kläger am 28. April 2021 erneut bei der IV-Stelle zum Bezug von Leistungen an. Nach Durchführung beruflicher und medizinischer Abklärungen sowie Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sprach die IV-Stelle dem Kläger mit Verfügungen vom 1. und 14. November 2022 eine ganze Invalidenrente ab dem 1. Oktober 2021 zu.