1. Der 1961 geborene Kläger war vom 1. November 1994 bis zum 30. Juni 2021 als administrativer Mitarbeiter._____ beim Kanton Aargau angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beklagten im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert. Nachdem die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau, IV-Stelle, mit Verfügungen vom 27. und 28. März 2019 einen Anspruch des Klägers auf eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) verneint und die beruflichen Massnahmen abgeschlossen hatte, meldete sich der Kläger am 28. April 2021 erneut bei der IV-Stelle zum Bezug von Leistungen an.