Beurteilungen müssen sich in tatsächlicher Hinsicht auf ein entsprechendes Fundament stützen können. Entscheidend ist, ob die Aktenlage in ihrer Gesamtheit und im Speziellen die weiteren vorhandenen medizinischen Berichte eine taugliche Basis zu bilden vermögen, auf der ein Arzt die Arbeitsfähigkeit rückwirkend einschätzen kann, so dass gestützt auf diese retrospektive Beurteilung der Beweis einer Arbeitsunfähigkeit als erbracht angesehen werden kann (vgl. Urteil des Bundesgerichts 4A_66/2018 vom 15. Mai 2019 E. 2.6.2.1; siehe ferner KATHARINA ANNA ZIMMERMANN, Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung: Begriff und Verfahren nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung [