1. Die Klägerin war vom 1. Juni 2018 bis 30. Juni 2022 bei der C._____ AG mit heutigem Sitz in Z._____ als Assistentin angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beklagten kollektiv krankentaggeldversichert. Diese richtete der Klägerin aufgrund eines psychischen Leidens unter Berücksichtigung einer Wartefrist von 180 Tagen ab 16. Mai 2023 Krankentaggelder aus. 2. 2.1. Mit Klage vom 20. November 2024 stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: "1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin Fr. 38'512.54 nebst Zins zu 5 % ab 06.12.2022 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten."