1.2. Der gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Q._____ vom 28. August 2024 in der Betreibung Nr. aaa erhobene Rechtsvorschlag wird im Umfang von Fr. 5'766.05 nebst Zins zu 5 % seit dem 26. August 2024 auf Fr. 5'457.35 beseitigt. -7- 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten