Fr. 5'766.05 – Fr. 8.70 – Fr. 300.00). Was die Zeit von Januar bis 25. August 2024 betrifft, fehlt es an der notwendigen Substantiierung einer allfällig bestehenden Zinsforderung, wobei diese angesichts der klägerischen Praxis ohnehin wiederum unrechtmässige Zinsen auf Gebühren und Zinsen beinhalten würde.