4.2.2. Gemäss Ziffer 5.4 des Anschlussvertrages (vgl. KB 1) erfolgt auf verspätete Zahlungen ohne Mahnung eine Zinsbelastung, wobei in Ziffer 5.4 auf eine marktkonforme Verzinsung verwiesen wird. Ein Verzugszinssatz von 5 % erweist sich als marktkonformen Zinssatz (vgl. Art. 104 Abs. 1 OR) und ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.