Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die Beklagte schloss sich mit Anschlussvertrag vom 30. Januar/24. Februar 2023 per 1. Februar 2023 als Arbeitgeberin zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge ihrer Arbeitnehmenden der Klägerin an. Die Klägerin kündigte den Anschlussvertrag mit Schreiben vom 27. Juni 2024 per 1. August 2024 und leitete gegen die Beklagte die Betreibung ein. Die Beklagte erhob am 23. September 2023 in der Betreibung (Betreibungs-Nr. aaa) des Betreibungsamts Q._____ vom 28. August 2024 Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 7. November 2024 erhob die Klägerin beim Versicherungsgericht Klage gegen die Beklagte und stellte folgende Rechtsbegehren: