2.2. In ihrer Klageantwort vom 27. November 2024 führte die Beklagte aus, die offene Summe betrage gemäss Kontoauszug der Klägerin vom 12. November 2024 Fr. 65'558.85. Die in der Betreibung geforderte Summe sei daher entsprechend zu reduzieren und es werde beantragt, die offene Summe innerhalb von 6-monatlichen gleichen Raten ab Ende Dezember 2024 zu begleichen. 2.3. Mit Replik vom 24. Januar 2025 beantragte die Klägerin, die ursprünglich in den Rechtsbegehren der Klage genannte Kapitalforderung von Fr. 73'990.35 sei aufgrund zwischenzeitlich eingegangener Teilzahlungen auf Fr. 65'558.55 zu reduzieren. -3-