der Folge habe sie ihren Hausarzt mehrfach ersucht, ihr zuhanden der Arbeitslosenkasse eine Arbeitsfähigkeit zu bescheinigen. Hinsichtlich der neuropsychologischen Beschwerden sei der Klägerin – welche noch im Oktober 2020 einen Kurs der Arbeitslosenversicherung besucht habe und zudem weiterhin Auto gefahren sei – erstmals am 24. Februar 2021 eine Arbeitsunfähigkeit attestiert worden.