1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin den Betrag von Fr. 119'207.30 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Der Rechtsvorschlag der Beklagten in der Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 10. März 2023) wird im Umfang von Fr. 27'251.30 beseitigt. - 12 - 3. Die Beklagte hat die Verfahrenskosten von gesamthaft Fr. 1'175.00, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 sowie einer Kanzleigebühr und einem Auslagenersatz von Fr. 175.00, zu bezahlen.