8.3. 8.3.1. Die Beklagte verweigerte die Zahlung der Personalvorsorgebeiträge. Nachdem die Klägerin zwei Betreibungen für die offene Forderung eingeleitet hatte, erhob die Beklagte jeweils Rechtsvorschlag (KB 3; 5). Dadurch zwang sie die Klägerin, den Rechtsweg zu beschreiten. Im hängigen Klageverfahren liess sich die Beklagte zwar vor Gericht vernehmen, die von ihr als wahr behaupten Standpunkte, wonach der Anschlussvertrag nicht unterzeichnet sei und die Lohnmeldeliste vom 1. Januar 2020 den Austritt aller Arbeitnehmenden zeige, musste jedoch von der Beklagten bei gehöriger Sorgfalt als offensichtlich unrichtig erkannt werden.