Ebenso seien der Vorsorgeplan der Beklagten (KB 6), die Rahmenreglemente (KB 7-9) sowie das Vorsorgereglement der Klägerin (KB 10) nicht unterzeichnet. Ferner macht die Beklagte in ihrer Duplik geltend, dass das Rahmenreglement vorsehe, dass die Arbeitnehmer eine Gesundheitserklärung abzugeben hätten, die Klägerin aber mangels versicherter Arbeitnehmer keine solche Gesundheitserklärung eingereicht habe.