1.3. Mit Zahlungsbefehl Nr. bbb des Betreibungsamtes Q._____ vom 10. März 2023 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 27'251.30 sowie Zahlungsbefehlskosten von Fr. 103.30. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Am 12. Januar 2024 reichte die Klägerin beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage mit folgenden Rechtsbegehren ein: "1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin die ausstehenden Beiträge für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 28. Februar 2023 in der Höhe von insgesamt CHF 117'907.30, zuzüglich Zins seit jeweiliger Fälligkeit, zu bezahlen.