Klageantwortbeilage der Beklagten 1 [AB 1] 3 S. 3), weshalb von einer verspäteten Anmeldung auszugehen ist. Die Bindungswirkung einer Verfügung der Invalidenversicherung für eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge vermag sich lediglich nicht auf Feststellungen zu erstrecken, welche für die Festlegung des Anspruchs auf eine Rente der Invalidenversicherung nicht entscheidend waren (Urteil des Bundesgerichts 9C_100/2023, 9C_175/2023 vom 21. Juli 2023 E. 3.3 unter anderem mit Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts 9C_896/2015 vom 16. Dezember 2016 E. 4.2). Ist für den Anspruch auf Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge der Verlauf -8-