ging der behandelnde Arzt des Klägers, med. pract. I._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in seinem Bericht vom 9. Oktober 2018 (unter anderem) von derzeit remittierten rezidivierenden depressiven Episoden mit psychotischen Symptomen (ICD-10 F32.3) aus. Unter psychotherapeutischer und psychopharmakologischer Behandlung habe eine Verbesserung der Symptomatik erzielt werden können. Das im Mai 2016 eröffnete Strafverfahren gegen den Kläger sei "im Sommer dieses Jahres" beendet worden. Mit Entkräftigung der gegen den Kläger erhobenen Vorwürfe habe sich der Zustand des Klägers zunehmend verbessert.