Sodann bestand gemäss dem von der IV-Stelle Basel-Stadt eingeholten psychiatrischen Gutachten von Dr. med. H._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 8. November 2022 von Juli 2018 bis April 2019 eine Arbeitsfähigkeit von 100 % sowohl in der bisherigen als auch in einer angepassten Tätigkeit (IV act. 236 S. 22 f.). Dies ist nachvollziehbar. So -6-