1.2. Vom 1. Januar bis 30. Juni 2019 war der Kläger sodann bei der G._____ AG als Chemikant angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beklagten 1 berufsvorsorgeversichert. Im März 2020 meldete sich der Kläger erneut bei der IV-Stelle Basel-Stadt zum Leistungsbezug an. Mit Verfügung vom 22. September 2023 sprach diese dem Kläger ab dem 1. September 2020 eine bis 28. Februar 2023 befristete halbe Rente (Invaliditätsgrad von 50 %) zu. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 teilte die Beklagte 1 dem Kläger mit, er habe ihr gegenüber keinen Anspruch auf Invalidenleistungen aus beruflicher Vorsorge.