Austrittsabrechnung per 31. Dezember 2018 per Ende 2017 ausgewiesene Altersguthaben sei ursprünglich Fr. 1'056.75 zu tief gewesen, was dann zwar korrigiert worden sei. Der Fehlbetrag sei aber in seiner Austrittsabrechnung per 31. Dezember 2018 als "Einlagen, Vorbezüge und Rückzahlungen im laufenden Jahr", also im Jahr 2018, deklariert worden. Es handle sich dabei um eine Fehldeklaration. Er beantragt die Korrektur dieser Position, die tatsächlich Fr. 0.00 betragen habe, und der Position "Altersguthaben per Ende Vorjahr", die effektiv Fr. 436'951.10 betragen habe, und die Gutschrift des fehlenden Guthabens von Fr. 1'056.75 zuzüglich Zins (Klage S. 13 f.).