2.3.2. Gemäss dem von der Beklagten eingereichten Auszug aus ihrem EDV- System wurde darin in der den Kläger betreffenden "Hauptansicht des Versicherten" folgende Information festgehalten (vgl. AB 1): "Auszahlungsbelege per Mail an aaa@aaa.ch FZL wird bis zum 31.08.2019 zurückbehalten, da evtl. Neuanschluss Firma Ende Juli 2019. TB"