1.2. Die Rechtspflege im Bereich der beruflichen Vorsorge ist in der Schweiz als duales System ausgestaltet, wobei zwei separate Rechtswege bestehen, die sich gegenseitig ausschliessen (Urteil des Bundesgerichts 9C_676/2013 vom 16. Juni 2014 E. 2; BRUNO LANG, Aufsichtsbehörde, Registrierung und Rechtspflege, in Personalvorsorge und BVG, 8. Aufl. 2006, S. 748). Gemäss Art. 73 Abs. 1 BVG sind die Kantone verpflichtet, ein Gericht zu bezeichnen, das im Rahmen eines Klageverfahrens Streitigkeiten zwischen Vorsorgeeinrichtungen, Arbeitgebern und Anspruchsberechtigten beurteilt.