1. Der 1977 geborene Kläger war vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2018 bei der C._____ AG angestellt und in dieser Eigenschaft bei der PK-AETAS, BVG Sammelstiftung (nachfolgend: PK-AETAS), im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert. Infolge der rückwirkend per 1. Januar 2021 erfolgten Fusion der PK-AETAS mit der Beklagten am 4. März 2022 gingen alle Rechte und Pflichten aus dem Vorsorgevertrag auf die Beklagte über. 2. 2.1. Am 20. Mai 2024 erhob der Kläger Klage gegen die Beklagte und stellte die folgenden Rechtsbegehren: