2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom 10. Januar 2024) wird im Umfang von Fr. 4'956.50 zuzüglich Zins zu 5 % seit 9. Januar 2024 auf Fr. 4'656.50 beseitigt. 3. Die Beklagte hat die Verfahrenskosten von gesamthaft Fr. 1'175.00, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 sowie einer Kanzleigebühr und einem Auslagenersatz von Fr. 175.00, zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten