Soweit die Klägerin mehr verlangt, ist die Klage abzuweisen. 4.5. Die Klägerin verlangt sodann die Beseitigung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Rechtsbegehren Ziffer 2). Die Betreibung betrifft gemäss Zahlungsbefehl vom 10. Januar 2024 die eingeklagte Forderung in Höhe von Fr. 5'005.35 zzgl. Zins von 5 % seit dem 9. Januar 2024 (Rechtsbegehren Ziffer 1) sowie eine Umtriebsentschädigung von Fr. 500.00 (KB 7). Das Rechtsbegehren muss sowohl auf die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung als auch auf die Beseitigung des Rechtsvorschlags in der genau bezeichneten Betreibung gerichtet sein (vgl. DANIEL