3. Die Klägerin macht gemäss ihrem Rechtsbegehren Ziffer 1 eine Forderung von Fr. 5'005.35 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 9. Januar 2024 geltend. In ihrer Eingabe vom 24. Januar 2025 bringt die Klägerin vor, die Forderung ergebe sich aus offenen Beiträgen von Fr. 4'999.35 per 31. Dezember 2023 und aufgelaufenen Verzugszinsen von Fr. 5.85 per 9. Januar 2024. Entgegen der Klägerin ergibt sich aus der Klage keine Beitragsforderung in Höhe von Fr. 4'999.35. Aus den eingereichten Beilagen ergibt sich eine Forderung von Fr. 4'999.50, welche sich aus den folgenden Teilforderungen zusammensetzt (Klagebeilage [KB] 5):