"1. Die Beklagte habe der Klägerin eine Kapitalforderung von CHF 5'005.35 plus Zins zu 5.00% seit 09.01.2024 auf der Kapitalforderung zu bezahlen. 2. Im Betreibungsverfahren (Betreibungs-Nr. aaa) des Betreibungsamts Q._____ AG sei im Umfang der zugesprochenen Forderung (mit Ausnahme der Kosten des Zahlungsbefehls, welche gemäss Art. 68 Abs. 2 SchKG von den Zahlungen des Schuldners vorab in Abzug gebracht werden können) der Rechtsvorschlag zu beseitigen. 3. Unter o/e-Kostenfolge zu Lasten der Beklagten."