4.3.2. Mit Schreiben vom 6. Mai 2023 wies die Klägerin die Beklagte darauf hin, dass diese ihr trotz "mehrmaligen Mahnungen" keine Lohnsummenmeldung für das Jahr 2022 eingereicht habe, und stellte ihr daher eine Konventionalstrafe von Fr. 3'000.00 sowie Verfahrenskosten von Fr. 500.00, mithin einen Gesamtbetrag von Fr. 3'500.00, in Rechnung (KB 8). Dieser Betrag wurde in der Folge am 7. Juni 2023 gemahnt (KB 7).