Die Beklagte ist somit dem betrieblichen Geltungsbereich der AVE GAV FAR unterstellt. 4. 4.1. In einem zweiten Schritt ist zu ermitteln, ob die Beklagte die Bestimmungen der AVE GAV FAR verletzte und ihr die Klägerin aufgrund dessen zu Recht eine Konventionalstrafe und Verfahrenskosten auferlegte.