Somit hat der Kläger Anspruch auf 75 % der vereinbarten Rente von Fr. 7'000.00, was jährlich Fr. 5'250.00 entspricht. Für den Zeitraum vom 6. September 2021 bis 5. September 2023 besteht ein Anspruch auf den Betrag von Fr. 10'500.00.