4. Die Beklagte bringt vor, dass ihr das entsprechende Formular zum Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vom Kläger erst am 6. September 2019 zugestellt worden sei und die Wartefrist deshalb erst ab diesem Datum zu laufen begonnen habe und am 5. September 2021 abgelaufen sei (Klageantwort - 16 -