Unterstützung während der Pubertät, was seinerzeit zu Suchtproblemen geführt habe, die bis ins Erwachsenenalter hineinreichten. Es deute vieles darauf, dass der Kläger selbst sexuellen Übergriffen in der Kindheit ausgesetzt gewesen sei. Aufgrund der hohen Belastung und der damit einhergehenden depressiven Verstimmungen habe der Kläger mit wiederkehrendem Suchtdruck zu kämpfen, habe er doch in der Vergangenheit die Sucht als Selbsttherapierungsmassnahme wahrgenommen (KB 5 S. 18).