3.4. Hinsichtlich der vorliegend relevanten Police Nr. F verwies die Beklagte im Kündigungsschreiben vom 21. September 2021 auf die Angaben des Klägers, der in seinem Antrag vom 18. November 2015 auf die Fragen, ob er in den letzten 10 Jahren mehr als einmal Cannabis oder andere Drogen konsumiert habe (Frage 8), ob er innerhalb der letzten 10 Jahre Alkohol (während 4 Wochen oder länger mehr als 1 Liter Spirituosen oder 3.5 Liter alkoholhaltige Getränke pro Woche) konsumiert habe (Frage 9) und ob jemals Krankheiten oder Unfallfolgen diagnostiziert worden seien oder er an Beeinträchtigungen des Nervensystems und/oder der Psyche (z.B. Epilep-