Die Beklagte habe aber erst im September 2021 den Versicherungsvertrag aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung gekündigt. Die Kündigung sei damit verspätet erfolgt, da die Beklagte bereits am 5. November 2019 von seiner depressiven Störung und früherem Alkohol- und Cannabis-Konsum gewusst und damit über klare Hinweise auf eine Anzeigepflichtverletzung verfügt habe.