3.2. Der Kläger bringt vor, die Kündigung vom 21. September 2021 sei verspätet erfolgt. Am 31. Oktober 2019 habe die Beklagte bei der Kollektiv-Kran- kentaggeldversicherung des Klägers um Akteneinsicht ersucht und diese am 5. November 2019 erhalten (Klage Rz. 14 f.). In diesen Akten habe sich der Bericht von Dr. med. D._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 6. März 2018 befunden. Unter den dort aufgeführten Diagnosen fänden sich ein Zustand nach schwer/mittelgradig depressivem Zustand im Sommer 2012, sowie "in Vergangenheit rezidivierend Alkohol-/Cannabis- Abusus im Sinne einer dysfunktionalen Selbsttherapie".