2.7. Aus den Berichten von Dr. med. D._____ vom 9. Oktober 2012 und 6. März 2018 ergibt sich, dass sich der Kläger von August 2012 bis Juni 2013 in medizinischer Behandlung befand (KB 16-18). Für diesen Zeitraum ist zudem eine Arbeitsunfähigkeit ausgewiesen (KB 16; 17). Ab April 2017 begab sich der Kläger erneut in psychiatrische Behandlung (KB 18). Für den Zeitraum zwischen September 2013 und April 2017 liegen keine Hinweise vor, dass der Kläger psychiatrisch behandelt wurde oder arbeitsunfähig war.