Dr. med. D._____ hielt fest, die Kinder des Klägers, der von August 2012 bis Juni 2013 bei ihm in Behandlung gestanden habe und den er nun seit April 2017 erneut behandle, seien langjährig vom Grossvater (dem Vater des Klägers) missbraucht worden, ohne dass der Kläger oder seine Frau es hätten bemerken können. Dies sei erst im Frühling 2017 ausgekommen. Dr. med. D._____ attestierte zudem eine vollständige Arbeitsunfähigkeit vom 23. April bis 31. Mai 2017, eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit vom 1. bis 30. Juni 2017 sowie eine 30%ige Arbeitsunfähigkeit vom 1. bis 23. Juli 2017 (KB 18).