2.4. 2.4.1. Die Zusatzbedingungen enthalten keine Definition, wann eine Krankheit "ausgebrochen" ist. Allerdings definieren sie den Begriff "Krankheit". Gemäss dem Wortlaut dieser Definition sind konkrete Auswirkungen in Form einer medizinischen Behandlung oder Untersuchung oder einer Arbeitsunfähigkeit erforderlich, damit eine Krankheit vorliegt. Eine rein symptomatische Belastung ohne durchgeführte medizinische Behandlung oder Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit genügt somit nach dem Wortlaut nicht, um eine Krankheit und somit einen Krankheitsausbruch im Sinne der Zusatzbedingungen anzunehmen.