Zusatzversicherung bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall sowie der Zusatzbedingungen zur Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall, wonach eine Erwerbsunfähigkeit nur vorliege, wenn die versicherte Person infolge einer medizinisch objektiv feststellbaren Krankheit, die nach Inkrafttreten der Versicherung ausgebrochen sei, weder ihren Beruf noch eine andere zumutbare Erwerbstätigkeit auszuüben im Stande sei (Klageantwort Rz. 3). Die der PTBS zugrunde liegenden Belastungen seien in der Kindheit und Jugend des Klägers zu lokalisieren und die PTBS vor Inkrafttreten der Versicherung ausgebrochen, weshalb dafür keine Versicherungsdeckung be-