angepasster Tätigkeit wäre eine maximale Präsenz von 5 Stunden möglich und es sei von einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von 60 % auszugehen (KB 23 S. 38 f.). Im Rahmen einer Revision der IV-Rente sei ein weiteres psychiatrisches Gutachten bei Dr. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie eingeholt worden (Klage Rz. 34). In diesem Gutachten vom 5. Januar 2024 seien eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (ICD-10: F33.1), sowie eine komplexe posttraumatische Belastungsstörung (PTBS; ICD-10: F43.1) diagnostiziert worden (Klage Rz. 35; KB 24 S. 27). In der angestammten Tätigkeit gehe Dr. med.