Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Der Kläger fordert für den streitigen Zeitraum vom 6. September 2021 bis zum 5. September 2023 75 % der versicherten Jahresrente von Fr. 7'000.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 6. September 2022 sowie die Befreiung von der Prämienpflicht im Umfang von 75 %. Er macht zusammengefasst geltend, dass er seit April 2017 aufgrund der Aufdeckung des sexuellen Missbrauchs seiner Kinder durch ihren Grossvater, seinen Vater, an einer schweren psychischen Dekompensation leide. Im Rahmen der daraufhin aufgenommenen Therapie seien Hinweise dafür aufgekommen, dass er selbst durch seinen Vater sexuell missbraucht worden sei.