4.3. Der Vorsorgeplan der Beigeladenen sieht vor, dass auf den Lohn von Versicherten im (damals relevanten) Alterssegment der Klägerin Sparbeiträge von 15 % des versicherten Gehaltes sowie Risikobeiträge von 1.92 %, Beiträge an den Sicherheitsfonds von 0.1 % und Verwaltungskosten von 0.325 % zu entrichten sind.