4.2. Die Beigeladene teilte dem Versicherungsgericht mit Eingabe vom 22. März 2024 mit, ihr seien für die oben aufgeführten Perioden AHV-pflich- tige Jahreslöhne von Fr. 60'000.00 (2016), Fr. 85'000.00 (2017) und Fr. 331'479.00 (2018) gemeldet worden, wobei für das Jahr 2018 ein maximal versicherter Jahreslohn von Fr. 300'000.00 gemäss Vorsorgeplan zur Beitragsfestsetzung herangezogen worden sei. Gestützt darauf ermittelte die Beigeladene Beiträge von Fr. 5'332.20 (2016), Fr. 14'642.40 (2017) und Fr. 17'006.80 (2018). Bezüglich der Klägerin bestünden keine Beitragsausstände.