2.7. Der Instruktionsrichter forderte die Beigeladene mit Verfügung vom 10. Oktober 2024 zur Edition der für die Beitragsberechnung relevanten Reglemente auf. Die Beigeladene reichte daraufhin am 23. Oktober 2024 den einschlägigen Vorsorgeplan ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: