2.4. Der Instruktionsrichter forderte die Beklagte mit Verfügung vom 25. Januar 2024 auf, sämtliche Lohnausweise und Lohnabrechnungen die Klägerin betreffend einzureichen. Die Beklagte stellte dem Versicherungsgericht die gewünschten Unterlagen mit Eingabe vom 30. Januar 2024 zu. -3- 2.5. Mit Schreiben ebenfalls vom 25. Januar 2024 holte der Instruktionsrichter bei der zuständigen Ausgleichskasse einen Auszug aus dem Individuellen Konto der Klägerin ein, welchen die Ausgleichskasse am 1. Februar 2024 einreichte.