1.2. Am 27. November 2021 erhob die Klägerin gegen die Beigeladene des vorliegenden Verfahrens, bei welcher sie im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten berufsvorsorgeversichert war, Klage am hiesigen Versicherungsgericht und beantragte zusammengefasst, diese sei zu verpflichten, die noch ausstehenden BVG-Beiträge aus ihrer Anstellung bei der Beklagten einzufordern. Das Versicherungsgericht wies diese Klage mit Urteil VKL.2021.27 vom 20. Dezember 2021 wegen fehlender Passivlegitimation ab.